Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM): Ein Leitfaden für Unternehmen. Teil 3.
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25 März 2024

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM): Ein Leitfaden für Unternehmen. Teil 3.

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Hauptbestandteile der CBAM-Vereinbarung – Phase 1

 

Tarifstruktur

CBAM erhebt einen Kohlenstoffzoll auf importierte kohlenstoffintensive Produkte. Der Zoll soll die effektiven Kohlenstoffkosten von Importen an die Kosten von in der EU produzierten Waren im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems angleichen. Durch die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen werden Anreize für umweltfreundlichere Herstellungsverfahren sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU geschaffen.

Zuteilung von Einnahmen

Die Einnahmen durch den CBAM werden für die Finanzierung von Klimaschutzinitiativen und die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verwendet. Diese Aufteilung der Einnahmen stellt sicher, dass die durch Kohlenstoffemissionen verursachte finanzielle Belastung in positive Klimaeffekte umgelenkt wird.

Methodik der Emissionsbewertung

CBAM verlangt von den Importeuren, dass sie die Emissionen ihrer Produkte auf der Grundlage einer umfassenden und standardisierten Methodik angeben. Diese Methode berücksichtigt die Emissionen aus dem gesamten Produktionsprozess und gewährleistet eine genaue und vergleichbare Bewertung des Kohlenstoff-Fußabdrucks jedes Produkts.

Handelspartnerschaften und CBAM

Die EU ist sich der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bewusst und ist bestrebt, mit ihren Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden. Das CBAM bietet der EU und ihren Handelspartnern die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten und den Klimawandel gemeinsam anzugehen.

Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen

Der CBAM-Vorschlag enthält Ausnahmen und Sonderbestimmungen, um der besonderen Situation bestimmter Länder und Branchen Rechnung zu tragen. Diese Bestimmungen tragen dazu bei, einen reibungslosen Übergang zur CBAM-Regelung zu gewährleisten und unangemessene Belastungen für bestimmte Sektoren zu minimieren.

Streitbeilegung

Zur Beilegung möglicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit CBAM hat die EU einen Streitbeilegungsmechanismus eingerichtet, der faire und unparteiische Entscheidungen garantiert. Dieser Mechanismus zielt darauf ab, Konflikte zwischen den von CBAM betroffenen Parteien zu verhindern und beizulegen.

Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungssystem (MRV)

Schließlich setzt CBAM ein strenges Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungssystem (MRV) durch, das die Emissionen und die Einhaltung des Mechanismus verfolgt. Dieses MRV-System ermöglicht es der EU, die Umsetzung und Wirksamkeit von CBAM wirksam zu überwachen und seine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue klimatische Herausforderungen zu gewährleisten.

Hauptbestandteile der CBAM-Vereinbarung – Phase 2

 

Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften

Um die Einhaltung der CBAM-Vorschriften zu gewährleisten, müssen die Importeure der betroffenen Waren CBAM-Zertifikate erwerben, die den in ihren Produkten enthaltenen Emissionen entsprechen. Der Preis der Zertifikate basiert auf den Preisen des EU-Emissionshandelssystems und gewährleistet eine transparente und einheitliche Bewertung der Kohlenstoffemissionen.

Bewertung des Kohlenstoffpreises

Im Rahmen von CBAM wird der Kohlenstoffpreis auf der Grundlage des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) festgesetzt, das ein bewährter Marktmechanismus für die Preisbildung bei Kohlenstoffemissionen ist. Diese marktbasierte Preisgestaltung gewährleistet, dass der CBAM-Tarif die mit der Produktion verbundenen Kohlenstoffkosten genau widerspiegelt.